Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Honorar und Zahlung

Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. 7 % Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG (ermäßigter Steuersatz für kulturelle Leistungen).

Das Honorar wird nach dem Auftritt in Rechnung gestellt und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§ 286 BGB).

2. Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Veranstalter gelten folgende Staffelsätze des vereinbarten Honorars:

Zeitraum vor dem AuftrittsterminStornierungsgebühr
Mehr als 4 Monate vor Termin25 %
4 Monate bis 6 Wochen vor Termin50 %
Weniger als 6 Wochen bis 14 Tage90 %
Weniger als 14 Tage100 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung in Textform. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Ausfall wegen höherer Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterverhältnisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Ausfall der Spielstätte) nicht stattfinden, verpflichten sich beide Parteien, einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet. Ist kein Ersatztermin möglich, trägt jede Partei ihre eigenen bis dahin entstandenen Kosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Ausfall durch den Künstler

Kann der Künstler aufgrund von Krankheit oder unvorhersehbaren persönlichen Umständen nicht auftreten, informiert er den Veranstalter unverzüglich. Auf Wunsch kann er Kontakte zu anderen Künstlern vermitteln.

In diesem Fall entfällt das Honorar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, sofern den Künstler kein Verschulden trifft.

5. Programmgestaltung

Der Künstler gestaltet sein Programm eigenverantwortlich. Inhaltliche Vorgaben durch den Veranstalter bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Der Künstler ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

6. Technik und Ablauf

Der Veranstalter stellt die komplette Ton- und Lichttechnik in angemessener Qualität bereit. Die technischen Anforderungen werden vorab schriftlich abgestimmt. Aufbau- und Soundcheck-Zeiten sind vom Veranstalter einzuplanen.

Kann der Auftritt aufgrund fehlender oder unzureichender Technik nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Honoraranspruch unberührt, sofern der Künstler dies nicht zu vertreten hat.

7. GEMA und KSK

GEMA-Gebühren und Künstlersozialabgabe trägt der Veranstalter.

8. Reisekosten und Übernachtung

Zusätzlich zum Honorar werden Reisekosten wie folgt berechnet:

  • PKW: 0,35 EUR/km (Hin- und Rückfahrt)
  • Bahn/Flug: nach tatsächlichem Aufwand in 2. Klasse bzw. Economy, nur nach vorheriger Abstimmung
  • Bei einer Anreisestrecke von mehr als 150 km (Entfernung vom Wohnort des Künstlers zum Veranstaltungsort) stellt der Veranstalter eine Hotelübernachtung (Einzelzimmer, in Auftrittsnähe) oder übernimmt die Kosten nach vorheriger Absprache.

9. Garderobe

Der Veranstalter stellt einen abschließbaren, sauberen und der Jahreszeit entsprechend temperierten Raum in Auftrittsnähe zur Verfügung (inkl. Spiegel und Zugang zu sanitären Anlagen).

10. Catering

Der Veranstalter stellt dem Künstler kostenfrei Catering zur Verfügung: alkoholfreie Getränke sowie eine vegetarische Mahlzeit (ohne Knoblauch).

11. Haftung

Der Künstler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Veranstalter haftet für Schäden an mitgebrachtem Equipment des Künstlers, sofern diese durch sein Verschulden entstehen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; E-Mail genügt, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover.

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Künstlers zustande.

Stand: April 2026